Jeder Euro und jeder Cent davon fließen in die Förderung unserer Projekte. Mit Ihrer steuerabzugsfähigen Spende finanzieren Sie keine Verwaltungskosten, Vorstandsgehälter, Dienstwägen oder Reisekosten. Das garantieren wir Ihnen als Stiftungskuratorium und Vorstand! Wenn Sie Herz zeigen und helfen möchten, können Sie dies mit einer Spende oder einer Zustiftung tun.
Spenden
Mit dem verabschiedeten Jahressteuergesetz 2020 wurde die Nachweispflicht von Spenden (§ 50Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV) neu geregelt. Künftig genügt für Spenden bis 300 € (bisher 200 €) der vereinfachte Nachweis durch Kontoauszug, d.h. eine Spendenbescheinigung ist nicht mehr nötig. Sie erhalten von uns - unabhängig von der neuen Regelung - automatisch eine Spendenbescheinigung ab einer Spende von 100 €, die Sie mit Ihrer Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen können.
In jedem Kalenderjahr können Sie bis zu 20 % Ihres Einkommens spenden und diesen Betrag als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen. Zuwendungen, die den oben genannten Höchstbetrag überschreiten oder im Jahr der Zuwendung nicht berücksichtigt werden können, können im Rahmen der Höchstbeträge in den folgenden Jahren als Sonderausgaben abgezogen werden.
Unsere Bankverbindung: Stadtsparkasse Augsburg ● IBAN: DE59 7205 0000 0251 3674 47 ● BIC: AUGSDE77XXX
Zustiften
Die Zustiftung kann nicht nur in Geld, sondern auch durch einen Sachwert erfolgen, wie z.B. eine Immobilie. Sie erhöht das Grundstockvermögen der Stiftung. D.h. der Wert der Zustiftung muss erhalten bleiben. Ausschließlich die Erlöse aus der Zustiftung dürfen für die Stiftungszwecke, die Förderung von sozialen Projekten verwendet werden.
Gem. § 10b Abs. 1a S. 1 EStG können Zustiftungen in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung auf Antrag des Steuerpflichtigen im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro abgezogen werden. Diese Abzugsmöglichkeit ist zusätzlich zum oben genannten Spendenabzug möglich. Bei Verheirateten steht der Abzugsbetrag jedem Ehegatten einzeln zu. Soweit der Stifter die Beträge innerhalb des 10-Jahreszeitraums nicht in Abzug bringen konnte, gehen diese danach in den allgemeinen unbefristeten Spendenvortrag über.
Wenn Sie die Form der Zustiftung wählen wollen, dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Jetzt helfen
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung
Der von Ihnen erfasste Betrag wird innerhalb von 3-4 Bankarbeitstagen von Ihrem Konto abgebucht und bei uns gutgeschrieben. Für die Ausstellung einer entsprechenden Zuwendungsbescheinigung ist immer das Datum der Bankgutschrift auf unserem Konto bzw. das Datum der Belastung auf Ihrem Konto relevant. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir auf die Banklaufzeiten leider keinen Einfluss haben.